Dienstag, 2. August 2016
Übernahme von Kosten der Epilation für transsexuelle Frauen auch bei Kosmetikern
Krankenkasse muss Kosten der Epilation für transsexuelle Frauen in Berlin auch bei Kosmetikern übernehmen.
In dem von Frau Rechtsanwältin Dr. Heun vertreten Fall hat das Sozialgericht Berlin (Urteil vom 15. März 2016, Aktenzeichen: S 51 KR 2136/13) wegweisend entschieden:
1. Die Krankenkasse hat die durch die Behandlung eines hinreichend qualifizierten nichtärztlichen Behandlers entstehenden Kosten für bei vorliegendem Mann-zu-Frau-Transsexualismus erforderliche Bartepilationsbehandlungen durch Nadelepilation zu tragen, wenn kein Arzt/keine Ärztin gefunden werden kann, der/die zu einer entsprechenden Behandlung bereit wäre.
2. In einem solchen Fall liegt ein Systemversagen vor, das dazu führt, dass die Behandlung - trotz Arztvorbehalt - auch von einem
nichtärztlichen Behandler, der die Gewähr für eine mindestens gleichwertige Versorgung bietet, auf Kosten der Krankenkasse
durchgeführt werden kann, weil bei der Bartepilation durch Nadelepilation weder diagnostischen Schwierigkeiten bestehen noch die
Behandlung selbst nennenswerte gesundheitsgefährdende Komplikationsrisiken in sich birgt.
Frau Rechtsanwältin Dr. Jessica Heun berät und vertritt seit Jahren transsexuelle Menschen in allen Belangen.
Wenn Sie Probleme mit einer Kostenübernahme medizinischer Maßnahmen durch Ihre Krankenkasse haben und/oder sich auf Ihrem individuellen Weg professionell und diskret anwaltlich vertreten lassen möchten, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Heun gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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